Dossier LDét 23/056

An Sie, Flex Lasbedrijf, Burak Bulat, letzter bekannter Sitz an der Adresse Beekbergenstraat 24 in 2573ND s-Gravenhage (Niederlande), derzeit ohne bekannten Sitz, um Ihnen durch das Amtsblatt des Kantons Freiburg folgendes mitzuteilen:

Ihnen wird mitgeteilt, dass der Staat Freiburg, Amt für den Arbeitsmarkt, eine Anzeige gegen Sie wegen Verstosses gegen das Entsendegesetz (Verletzung der Auskunftspflicht) erhalten hat. Sie haben eine Frist von zehn Tagen ab der Veröffentlichung im Amtsblatt, um die notwendigen Dokumente nachzureichen.

Sie werden auch daran erinnert, dass sich gemäss Artikel 1a Abs. 1 EntsG ausländische Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer, die sich auf selbstständige Erwerbstätigkeit berufen, diese gegenüber den zuständigen Kontrollorganen nach Artikel 7 Absatz 1 auf Verlangen nachweisen und die in Artikel 2 genannten Unterlagen: Kopie der Meldung nach Artikel 6 oder Kopie der erteilten Bewilligung, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz dem Meldeverfahren oder dem Bewilligungsverfahren nach der Ausländergesetzgebung unterliegt; Bescheinigung nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (Formular A1); Kopie des Vertrags mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber beziehungsweise der Bestellerin oder dem Besteller; wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, eine schriftliche Bestätigung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beziehungsweise der Bestellerin oder des Bestellers für den in der Schweiz auszuführenden Auftrag oder Werkvertrag vorweisen. Die Dokumente müssen in einer Amtssprache vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständige kantonale Behörde gemäss Artikel 9 Abs. 2 Bst. e EntsG bei Verstössen oder Nichteinhaltung der Pflichten gemäss EntsG Verwaltungsmassnahmen ergreifen kann, insbesondere bei Verweigerung von Auskünften dem betroffenen Unternehmen für ein bis fünf Jahre verbieten kann, seine Dienstleistungen in der Schweiz anzubieten.

Das Dossier steht Ihnen beim Amt für den Arbeitsmarkt in Freiburg, Boulevard de Pérolles 25, zur Verfügung.

Freiburg, den 26. April 2024
Amt für den Arbeitsmarkt: Charles de Reyff