Rechtliches Gehör – Gemeinde Düdingen 
Änderung der Ortsplanung betreffend die Kiesabbaustelle und Deponie Waldegg VI

Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) publiziert die Elemente, die sie in ihrem Genehmigungsentscheid nicht zu genehmigen beabsichtigt (Art. 86 Abs. 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) vom 2. Dezember 2008 i. V. m. Art. 34 Abs. 1 des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR)). 

Konkret beabsichtigt die RIMU: 

Folgende Änderungen im Zonennutzungsplan (ZNP) nicht zu genehmigen: 

  • Einzonung der Parzellen Artikel 5446 und 5043 des Grundbuchs (GB) der Gemeinde Düdingen in die Spezialzone für Materialabbau. 

Folgende Teile des Planungs- und Baureglements (PBR) nicht zu genehmigen: 

  • Änderung des Artikels 58.

Das Dossier mit den Gutachten der angehörten Amtsstellen und Organe sowie dem Gesamtgutachten des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA) kann nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 026 305 36 13 oder per E-Mail an seca@fr.ch im Sekretariat des BRPA, Chorherrengasse 17, 1701 Freiburg, eingesehen werden.

Die Gemeinde und die betroffenen Personen können innert einer Frist von 30 Tagen ab Publikation ihre allfällige Stellungnahme schriftlich bei der RIMU (unter der oben genannten Adresse) einreichen.

Der Direktionsvorsteher: J.-F. Steiert, Staatsrat