Gemeinde Tentlingen

Mit Entscheid vom 10. April 2024 wird die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tentlingen teilweise genehmigt.

Gemäss Artikel 86 Abs. 4 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 2. Dezember 2008 und Artikel 36 des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 1. Dezember 2009 können der oben genannte Genehmigungsentscheid sowie das entsprechende Dossier während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung und dem Bau- und Raumplanungsamt, Chorherrengasse 17 in Freiburg, eingesehen werden.

Die Konsultation findet nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 026 305 36 13 oder per E-Mail an seca@fr.ch statt.

Gegen die Punkte des Genehmigungsentscheids der Direktion, die unmittelbar beim Kantonsgericht anfechtbar sind, kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung bei dieser Behörde Beschwerde geführt werden.

Der Direktionsvorsteher: J.-F. Steiert, Staatsrat