1. Das Grundstück Nr. 4127 des Grundbuchs der Gemeinde Düdingen, Gänsebergstrasse 4 und 4a, wird mit einem Parkverbot belegt. Untersagt ist insbesondere das Befahren des Grundstücks sowie das Parkieren von Fahrzeugen aller Art. Die Parkplätze dürfen nur von Besuchern der Liegenschaften Gänsebergstrasse 4 und 4a benutzt werden. Jedes Parkieren ausserhalb der Parkfelder ist verboten. Verboten ist weiter die Verunreinigung des Grundstücks durch Personen und unbeaufsichtigte Tiere, das Entsorgen von Kehricht oder anderen Gegenständen sowie Störungen im Allgemeinen. Hunde sind ständig an der Leine zu führen.
  2. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse von bis zu CHF 2000.– bestraft.
    (…)

Rechtsmittelbelehrung:
Der vorliegende Entscheid kann mittels Einsprache beim Friedensgericht angefochten werden, dies innerhalb von 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Verbots und der Anbringung auf dem Grundstück (Art. 260 Abs. 1 ZPO und Art. 65 Abs. 1 EGZGB). Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 bst. b ZPO).

Tafers, 3. April 2024
Die Friedensrichterin: Martina Gerber
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