Evang.-ref. Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Kerzers

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung bernisch und freiburgisch Kerzers vom Dienstag, 14. Mai 2024, um 20 Uhr in der Kirche Kerzers.

Traktanden:

  1. Protokoll der KGV vom 15. November 2023
  2. Jahresbericht 2023
  3. Rechnung 2023 und Bericht der Finanzkommission
    Die Rechnung 2023 wird an den zwei Sonntagen vor der Versammlung in der Kirche und im Kirchgemeindehaus aufliegen und online aufgeschaltet
  4. Genehmigung der Investitionen 2024
  5. Reglementsänderung: Verteilung der Kirchgemeinderätinnen/Kirchgemeinderäte
  6. Ersatzwahl eines freiburgischen Kirchgemeinderates
  7. Verschiedenes

2. Teil: Gemütliches Beisammensein

Stimmrecht/Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.

Der Kirchgemeinderat / 168736