Evang.-ref. Kirchgemeinde bernisch und freiburgisch Kerzers
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung bernisch und freiburgisch Kerzers vom Dienstag, 14. Mai 2024, um 20 Uhr in der Kirche Kerzers.
Traktanden:
- Protokoll der KGV vom 15. November 2023
- Jahresbericht 2023
- Rechnung 2023 und Bericht der Finanzkommission
Die Rechnung 2023 wird an den zwei Sonntagen vor der Versammlung in der Kirche und im Kirchgemeindehaus aufliegen und online aufgeschaltet - Genehmigung der Investitionen 2024
- Reglementsänderung: Verteilung der Kirchgemeinderätinnen/Kirchgemeinderäte
- Ersatzwahl eines freiburgischen Kirchgemeinderates
- Verschiedenes
2. Teil: Gemütliches Beisammensein
Stimmrecht/Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.
Für bernisch Kerzers
Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Der Kirchgemeinderat / 168736