Gerichtspräsidentin des Sensebezirks
Dossier Nr. 10 2024 333

In Sachen NSA CONSTRUCTION Sàrl, Hauptstrasse 56, 1715 Alterswil, nun unbekannten Aufenthaltes, Gemeinschuldnerin, betreffend Schluss des Konkursverfahrens (Art. 168 SchKG) wird der NSA CONSTRUCTION Sàrl folgender Entscheid vom 7. Juni 2024 eröffnet:

  1. Das Konkursverfahren wird geschlossen.
  2. Es wird eine Gerichtsgebühr von pauschal CHF 150.– erhoben, die vom Kantonalen Konkursamt bezogen wird.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert zehn Tagen seit der Zustellung schriftlich Beschwerde beim Kantonsgericht, Zivilrechtliche Abteilung, Augustinergasse 3, Postfach 630, 1701 Freiburg, erhoben werden. Die Beschwerde ist zu begründen und spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist der Post zu übergeben. Mit Beschwerde kann geltend gemacht werden: a. unrichtige Rechtsanwendung, b. offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids nicht. Die Rechtsmittelinstanz kann die Vollstreckung aufschieben (Art. 309 Bst. b Ziff. 7, 319 ff. ZPO).

Der Fristenstillstand gemäss Artikel 145 ZPO gilt nicht für das summarische Verfahren (Art. 145 Abs. 2 Bst. b ZPO).

Tafers, 7. Juni 2024
Die Präsidentin: Debora Friedli-Bruggmann