Beschluss vom 12. Juni 2024
über die Verteilung des Gewinns 
der Loterie Romande zugunsten des Sports
im 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung)


Der Staatsrat des Kantons Freiburg

  • gestützt auf die Verordnung vom 9. Dezember 2020 über die Verteilung der Nettogewinne der Gesellschaft der Loterie Romande;
  • gestützt auf den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport (LORO-Sport-Kommission) für das 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung);
  • auf Antrag der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion,

beschliesst:

Art. 1
Der Entscheid der LORO-Sport-Kommission, für das 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 619 088.50 für den Sport zu verwenden, wird genehmigt.

Art. 2
Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion zahlt den Begünstigten die zugewiesenen Beträge aus.

Art. 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Präsident: J.-P. Siggen
Die Kanzlerin: D. Gagnaux-Morel