Beschluss vom 12. Juni 2024
über die Verteilung des Gewinns
der Loterie Romande zugunsten des Sports
im 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung)
—
Der Staatsrat des Kantons Freiburg
- gestützt auf die Verordnung vom 9. Dezember 2020 über die Verteilung der Nettogewinne der Gesellschaft der Loterie Romande;
- gestützt auf den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport (LORO-Sport-Kommission) für das 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung);
- auf Antrag der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion,
beschliesst:
Art. 1
Der Entscheid der LORO-Sport-Kommission, für das 2. Quartal 2024 (54. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 619 088.50 für den Sport zu verwenden, wird genehmigt.
Art. 2
Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion zahlt den Begünstigten die zugewiesenen Beträge aus.
Art. 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Präsident: J.-P. Siggen
Die Kanzlerin: D. Gagnaux-Morel